1.1§ | Fraktionen dürfen nur 25 Mietglieder haben.
1.2§ | Zivis sind maximal 3 pro Familie erlaubt.
1.3§ | Fraktionen dürfen keine Zivi Jobs tätigen abgesehen von der Farm.
1.4§ | Es darf maximal eine summe von 250.000$ verlangt werden.
1.5§ | Fraktionen dürfen maximal 1 mal Pro wende einen Baseraid vollziehen, außer es ist im Kriegs vertrag vereinbart.
1.6§ | Fraktionen müssen einheitliche Fahrzeug farben haben.
1.7§ | In einem Kampf darf die Fraktion höchstens 2 BF´s und ein Heli zu denn Fahrzeugen besetzen, aus dem Helikopter darf nicht geschossen werden.
1.8§ | Erworbene Fraktions Fahrzeugen dürfen nicht verkauft werden. Sollte die Fraktion sich auflösen, werden die Erworbene Fraktionsfahrzeugen vom Support eiunbehalten und jeder Spieler aus der Fraktion erhält 30.000$.
1.9§ | Es ist strengstens verboten die Fraktionskammer oder -kasse zu plündern, wenmn man aus einer Fraktion austritt!
1.10§ | Nach eine Kriegsvertrag oder krieg bzw. konflikt, müssen sich beide Parteien 1 Woche voneinander fernhalten, Ausgenommen davon sind Camper.
1.11§ | Es ist strengstens verboten, sich als ein Fraktionsmitflied auszugeben, zu welcher man nicht gehört.
1.12§ | Die fraktionen sind dazu verpflichtet alle Kills in kriegen, konflikten aufzuzeichnen und im eigenen Dioscord unter Kill-Clips rein zu legen.
1.13§ | Des Weiteren muss bei jedem Konflikt denn man verliert, alle abgenommenen gegenstände Clippen, um zukunftige supporte zu erleichtern.
1.14§ | Es ist lediglich dem Höchsten Rang mitglied der Fraktion gestattet support fälle zu eröffnen, was die angelegenheiten der Fraktionen betrifft.
1.15§ | Zwischen 18:00 Uhr und 22:00 Uhr ist es Familien bzw. Fraktionen untersagt Raubüberfälle durchzuführen.
2.1§ | Mediziner sind unantasbar, Sie dürfen nicht als geiseln oder erschossen werden.
2.2§ | Mediziner dürfen verletzte Personen erst im anschluss des Konfliks behandeln bzw. Wiederbeleben, weil das eigene Leben geschützt werden muss, sollten mediziner dies dennoch tun ist die unanstarbarkeit zu nichte.
2.3§ | Mediziner sowie MEchaniker dürfen Personen aus dem KRankenhaus bzw. Werkstatt ein Hausverbot erteilen, sollte dies nicht berücksichtigt werden, werden die Personen Sanktioniert.
2.4§ | Fraktionens Fahrzeuge dürfen nicht geklaut werden.
2.5§ | Das Fälschen von Akten oder Löschen ist strengstens verboten.
2.6§ | Das Absichtliche Schießen auf kollegen ist ve3rboten und wird mit einem permanenten Bann geahndet.
2.7§ | Staatliche Fraktionen dürfen bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle Personen nicht ohne Grund durchsuchen. Das Fahren ohne Führerschein ist kein Grund für eine Durchsuchung. Aussteigen mit einer illegalen Waffe, Fahren mit einer Maskierung, keine Kooperation zeigen und aggressives Verhalten sind Gründe für eine Durchsuchung.